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Von: Sebastian Krampe, zertifizierter Fördermittelexperte der NEXT BUTLER GmbH

Auf die beiden wichtigsten Förderprogramme des Bundes bin ich bereits in einem früheren Beitrag eingegangen. Heute möchte ich auf das bundeslandspezifische Fördermittelprogramm „DigitalBonus Niedersachsen“ eingehen. Der Digitalbonus Niedersachsen ist deshalb so wichtig, weil er einer der wenigen Fördermittelprogramme ist, mit dem auch Hardware gefördert wird, insbesondere für IT-Security. Der Träger dieses Fördermittelprogramms ist die NBank. Auch wenn es jetzt sicher nur für Leser aus Niedersachsen nutzbar ist, so können Sie hoffentlich dennoch Einiges für sich mitnehmen.

Wer wird gefördert?

  • „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • kleine freiberufliche Planungsbüros mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen“

Was wird gefördert?

  • „Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln“

Wie groß sind Fördersumme und Zuschuss?

  • bei kleinen Unternehmen: Zuschuss von bis zu 50%
  • bei mittleren Unternehmen: Zuschuss von bis zu 30%
  • Form: einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Minimale Fördersumme: 2.500 EUR
  • Maximale Fördersumme: 10.000 EUR

Welche Bedingungen gibt es?

  • „Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
  • Nicht zuwendungsfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware sowie Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
  • Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union.
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen.“

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • „Antragstellung
    Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank. Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.
  • Beginn des Vorhabens
    Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
  • Bewilligungszeitraum
    Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungsfähig.
  • Auszahlung der Zuwendung
    Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.“

Was sind die wichtigsten Tipps?

  1. Eine gleichzeitige Inanspruchnahmen anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für den selben Zweck ist beim DigitalBonus Niedersachsen ausgeschlossen. Eine Kombination mit einem anderen Fördermittelprogramm, um denselben Zweck zu fördern, ist also nicht möglich! Prüfen Sie also gründlich, ob perspektivisch nicht andere Fördermittel fürs Unternehmen nützlicher sein können.
  2. Angebote z.B. vom Systemhaus, werden ja meist schon ohne Blick auf die Fördermittel angefragt und enthalten fast immer alternative und optionale Positionen. Und aus Angeboten werden später schnell Lieferscheine und Rechnungen erstellt, wobei die Rechnungssumme selten mit der Angebotssumme übereinstimmt, da eine alternative Position gewählt wurde, optionale Positionen hinzukamen oder Leistungen ergänzt wurden. Das Systemhaus, das die Angebote erstellt, hat mit Fördermitteln nichts zu tun, denn Fördermittel sind immer Kundensache. In den Angeboten und Rechnungen stehen dann meist Positionen drin, die nicht gefördert werden. Meine Empfehlung ist, dass Sie sich rechtzeitig einen Überblick verschaffen und von Anfang an für die förderfähigen und die nicht förderfähigen Positionen getrennte Angebote und später dann auch Rechnungen verlangen.

(Quelle aller Zitate: NBank)

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Herzlichst
Ihr Sebastian Krampe

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Sebastian Krampe
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