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Von: Regina Krampe, zertifizierte Fördermittelexpertin der NEXT BUTLER GmbH

Aus akutem Anlass: Gestern wurde die bereits bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA) um ein Modul für Corona-betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler ergänzt. Der Nutzen in Kurzform: Übernahme von bis zu 4.000 EUR Unternehmensberaterkosten, voll finanziert, d.h. die Rechnung des Unternehmensberaters wird direkt von der BAFA beglichen. Damit entfällt das für viele Freiberufler und Kleinunternehmen größte Hindernis bei allen anderen Fördermittelprogrammen: die Vorfinanzierung der Beratungskosten.

RICHTLINIENERGÄNZUNG BAFA-Förderung vom 03.04.2020
Änderungen zur Beratungsförderung „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gilt es entgegenzutreten.

Da dabei schnell gehandelt werden muss, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler zunächst bis 31. Dezember 2020 im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Mit der Modifizierung leistet der Bund schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung.

Es wurden u.a. folgende Änderungen getroffen:

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die Antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Im weiteren Detail beraten wir Sie dazu!

Bitte beachten Sie: Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen. Insbesondere Unternehmen, die sich bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten befunden haben (Unternehmen in Schwierigkeiten) können nur einen Antrag als UiS (Unternehmen in Schwierigkeiten) im Rahmen der regulären Richtlinie stellen.

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